Die Whois Abfrage
Bisher konnten bei .ch-Domains alle relevanten Kontaktdaten eingesehen werden, inklusive Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer des Inhabers. Zudem wurden oft weitere Involvierte wie der Rechnungs- oder Adminkontakt aufgelistet.
Dass dies aus Datenschutzgründen bedenklich ist, steht in der heutigen Zeit ausser Frage. Die neue, angepasste Verordnung sollte dem jedoch Abhilfe verschaffen.
Was wird angepasst?
Ab dem Inkrafttreten der Verordnung ab 1. Januar 2021 werden neu nur noch folgende Daten veröffentlicht:
- Domainname
- Die Kontaktdaten des Registrars
- Datum der Erst-Registrierung der Domain
- DNSSEC Schutz der Domain
- Die hinterlegten Nameserver (sofern vorhanden)
So sieht eine Whois-Suche dann über unser Domainportal aus:
Übrigens: Die Whois-Daten bereits registrierter Domains werden automatisch dem neuen Format angepasst, sodass Registranten nichts weiter unternehmen müssen.
Keine Domain-Anonymisierungsdienste mehr nötig
Wer aktuell einen Anonymisierungsdienst für seine Domain bezahlt, hat gleich doppelten Grund zur Freude. Diese werden mit der Verordnung überflüssig und können somit gänzlich gespart werden. Und obwohl es sich normalerweise um eine geringe Gebühr handelt: Auch Kleinvieh macht bekanntlich Mist.
Öffentliches Verzeichnis über aktive Domains
Eine weitere Änderung betrifft die Zonendatei für .ch-Domains, welche alle aktiven .ch-Domains sowie deren hinterlegten Nameserver beinhaltet. Diese wird ab Januar 2021 von SWITCH veröffentlicht und aktualisiert und kann von allen eingesehen werden.
Fazit: Der Bundesrat hat mit der neuen Verordnung allen .ch-Domain-Besitzer einen grossen Dienst erwiesen und ein effektives Mittel gegen Missbrauch geschaffen. Somit ist der Datenschutz für .ch-Domains neu gleich stark wie bei anderen Domainendungen.